Integrative Förderung

Integrierte Fördermaßnahmen sind eine Form der sonderpädagogischen Förderung.
Der Anspruch auf diese Form der Förderung ist im § 29 der Grundschulordnung geregelt. Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, die einer vorübergehenden sonderpädagogischen Förderung bedürfen, können diese integrierte Fördermaßnahme durch Förderschullehrer erhalten. Grundlage ist die Einbindung (Integration) in den Unterricht der Grundschule.
Die Fördermaßnahmen sind ganzheitlich anzulegen und sollen sich auf alle erforderlichen Förderbereiche beziehen. Sie berücksichtigen insbesondere den kognitiven, sprachlichen, motorischen, sensoriellen und sozial-emotionalen Bereich.

Auch die Landskronschule Oppenheim versorgt die im Einzugsgebiet liegenden Grundschulen mit integrativen Förderstunden. Zur Zeit sind drei Kollegen/innen mit über 31 Unterrichtsstunden im Außendienst tätig. So werden z. B. Nackenheim, Mommenheim, Lörzweiler, Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Oppenheim und die Grundschule Guntersblum inklusive Schulkindergarten durch integrative Fördermaßnahmen unterstützt.

Darüberhinaus ist die Landskronschule Stammschule für vier Schwerpunktschulen in der Umgebung. Fünf FörderschullehrerInnen  und drei pädagogische Fachkräfte sind von der Landskronschule für die integrative Förderung an diesen Schulen abgeordnet.