„Eltern entscheiden über Schulbesuch bei extremer Wetterlage (Schulbesuch bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen)
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
Für Montag, 12. Januar 2026 gelten Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes vor Eisglätte.
Wo Regen auf gefrorenen Boden trifft, kann teilweise extreme Straßenglätte entstehen.
Ob diese Wetterlage morgen früh im westlichen Rheinhessen eintritt, ist derzeit schwer vorherzusagen.
Daher gilt für morgen früh der generelle Hinweis aus der Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen (FöSchulO) vom 16. Mai 2024:
§ 30 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
(5) Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z. B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.
Sollte der Schulweg also unzumutbar sein, sollen Eltern und Sorgeberechtigte ihr Kind über die Klassenleitung bzw. das Schulsekretariat spätestens bis zum Unterrichtsbeginn 07:50 Uhr entschuldigen (z. B. „Eisglätte – Schulweg unzumutbar“). Unsere Schule ist aber morgen geöffnet und der Unterricht findet normal statt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stenzel“
Eine weitere Urkunde für unsere Schule.
Wir bleiben dran,
denn Klimaschutz ist die Zukunft!


