Sonderpädagogisches Gutachten

Die Feststellung einer vermuteten oder offensichtlichen Beeinträchtigung soll mit Hilfe eines Gutachtens ermittelt werden. Das förderpädagogische Gutachten stellt den individuellen Förderbedarf fest. Dieser besagt zum Beispiel, dass die SchülerInnen eine sonderpädagogische Förderung benötigen, um eine Schule erfolgreich zu bewältigen. Die Erfüllung dieses sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht unbedingt an Förderschulen gebunden. Die Bildung beeinträchtigter Menschen wird verstärkt als die gemeinsame Aufgabe aller Schulen angesehen. Voraussetzung für den Besuch einer Förderschule ist allerdings die Feststellung eines erhöhten Förderbedarfs, der zuvor durch ein Gutachten festgestellt worden ist.

Das Verfahren:

Zunächst erfolgt eine Meldung durch die Grundschule oder eine weiterführende Schule (Regelschule) an die zuständige Förderschule. Diese informiert dann die Eltern über die beabsichtigten Maßnahmen. Das jetzt einsetzende Verfahren umfasst die Ermittlung des individuellen Förderbedarfs. Es ist zudem zu eruieren, wie die Förderung organisiert und im Einzelfall umgesetzt werden kann. So ist beispielsweise abzuklären, wie die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Schule sind, die das Kind bereits besucht.
Die Feststellung des erhöhten Förderbedarfs erfolgt durch Angaben zur Vorgeschichte des Kindes, durch die ausführliche Beschreibung der Lernvoraussetzungen und die Beschreibung des Lern- und Leistungsverhaltens. Daneben sollen die individuellen Fähigkeiten und der Entwicklungsstand des Kindes festgestellt werden. Auch anerkannte Testverfahren finden ihre Anwendung. Es folgt gegebenenfalls die Darstellung der festgestellten Beeinträchtigung sowie die Darlegung des sich daraus ergebenden Förderbedarfs.
Weiterhin werden die körperliche Entwicklung und der Gesundheitszustand durch einen Arzt des Gesundheitsamtes festgestellt.
Das Gutachten und die Möglichkeiten der Förderung werden anschließend mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten besprochen.

Die Schulbehörde entscheidet auf der Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens über den Fördervorschlag. Weitere Informationen erhalten sie bei der Schulleitung unserer Schule.