Aufgaben des Förder- und Beratungszentrums

Die Landskronschule Oppenheim (FSLGS) wurde mit Beginn des Schuljahres 2018/19 zum Förder- und Beratungszentrum (FBZ) bestimmt. Regelschulen sollen künftig in allen sonderpädagogischen Fragestellungen (§ 92 Abs. 6 SchulG) unterstützt werden.
Um diesem Auftrag gerecht zu werden, kooperieren wir mit anderen Förderschulen sowie Schwerpunktschulen in unserer Region: Zu diesen Schulen, auch Stammschulen für Beratung genannt, zählen die Selztalschule in Nieder-Olm (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen), die Liesel-Metten Schule in Nieder-Olm (Schule mit dem Förderschwerpunkt Motorische Entwicklung) und die August-Violet-Schule in Frankenthal (Förderschule für Hörsprachbehinderte).

Die Aufgaben der integrierten Förderung nach der Verwaltungsvorschrift „Durchführung der integrierten Fördermaßnahmen gemäß § 29 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen“ sowie nach dem Worms-Dauner-Modell werden von dem Förder- und Beratungszentrum übernommen.
Das Förder- und Beratungszentrum fördert die Vernetzung und Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. Es trägt damit zum Gelingen des inklusiven Unterrichts bei.

Die Organisation der Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigungen oder Hörschädigungen durch die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte sowie die Schulen für Gehörlose und Schwerhörige ist davon unbenommen. Sie erfolgt wie bisher über die entsprechenden Förderschulen.
Siehe auch: Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 29. Januar 2015 (9414 B – 51 100/32) (Amtsblatt 2/2015 Seite 30)